Platzordnung

Um allen Besuchern einen friedlichen und reibungslosen Aufenthalt zu gewährleisten, gilt über die Veranstaltungsdauer des Indersdorfer Volksfests folgende Platzordnung:

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Mitführen von Tieren auf dem Festgelände nicht gestattet ist. Eine Ausnahme ist das Mitführen von Blindenhunden, dies ist uneingeschränkt möglich.

§ 1 Zweckbestimmung

Der Festplatz in Markt Indersdorf am Wehr 1, dient im Frühjahr der öffentlichen Veranstaltung „Indersdorfer Volksfest“. Er ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung und mit den nachstehend genannten Regelungen allgemein zugänglich.

§ 2 Aufenthalt/Benutzung

Die Benutzung des Festgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Mit Betreten des Festgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Unbefugten der Aufenthalt auf dem Festgelände untersagt.

§ 3 Jugendschutz

Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ab 20.00 Uhr auch in Begleitung Personensorgeberechtigter nicht mehr in Bierzelten aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Festzelten aufhalten, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet.

§ 4 Verhalten auf dem Festgelände

1.1 Innerhalb des Festgeländes hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Bauliche Anlagen, Anlagenteile und sonstige Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt und nicht beschädigt werden.

1.2 Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

1.3 Alle Zugänge zum und Ausgänge vom Festgelände sowie Rettungswege sind freizuhalten.

2. Den Besuchern des Festgeländes ist insbesondere untersagt:

2.1 Waffen sowie sonstige Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich zu führen, zu benutzen, zur Verwendung bereitzuhalten oder zu verteilen. Dazu gehören insbesondere Reizgassprühgeräte, Hieb-, Schlag-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen, Elektroschockgeräte, ätzende und färbende Flüssigkeiten, Baseballschläger und ähnliche Sportgeräte sowie sperrige Gegenstände und Fahnen.

2.2 Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen auf das Festgelände mitzubringen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik usw.) bestehen.

2.3 Feuer zu machen und leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände wie Leuchtkugeln, Raketen und sonstige Feuerwerkskörper mitzuführen oder abzubrennen.

2.4 das Mitführen von Tieren. Blindenhunde können ohne Einschränkungen mitgeführt werden.

2.5 außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten.

2.6 bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten.

2.7 das Besteigen oder Übersteigen von nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen baulichen Anlagen oder Anlagenteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und andere Begrenzungen, Absperrungen, Beleuchtungseinrichtungen, Bäume, Masten, Dächer sowie Zelte und deren Aufbauten.

2.8 nicht für Besucher zugelassene Bereiche wie Wohnwagenbereich, Lagerbereiche hinter den Festbetrieben usw. zu betreten.

2.9 Getränke aller Art, sowie Drogen und Cannabis einzubringen.

2.10 außerhalb der zugewiesenen Standflächen und ohne behördliche Erlaubnis ist der Verkauf von Waren aller Art, die Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen , das Verteilen von Werbematerial und sonstigen Gegenständen, das Aufsuchen von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen untersagt. Das Verbot gilt auch für nichtgewerbliche Darbietungen und Leistungen.

2.11 Waren im Umhergehen feilzubieten, Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen, betteln und hausieren sowie musikalische und künstlerische Darbietungen (außerhalb der zugewiesenen Flächen).

2.12 gasbefüllte Luftballons und ähnliche Gegenstände mit metallbeschichteter Oberfläche auf das Festgelände mitzubringen.

2.13 Rücksäcke oder große Taschen auf dem Festplatzgelände mitzuführen. Es besteht auf dem Gelände keine Aufbewahrungsmöglichkeit!

§ 5 Zuwiderhandlungen/Beschädigungen

Besucher, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können vom Festgelände verwiesen werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen werden sie für die Dauer dieser und künftiger Veranstaltungen vom Festplatzbesuch ausgeschlossen. Für schuldhafte Beschädigungen haftet der Verursacher. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft!

3. Fotoaufnahmen auf dem Festgelände und während des Festzugs

Mit dem Besuch des Volksfests Indersdorf oder dem dazugehörigen Festzug erklären Sich sich mit der Veröffentlichung von Bildern einverstanden, die in diesem Rahmen entstanden sind.